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Vorsorge

Eine Sorge weniger – durch Vorsorge

 

Vorsorglich heute schon seine eigene Bestattung bestimmen und damit die Hinterbliebenen entlasten.
Für sich selber rechtzeitige Vorsorge zu treffen, ist eine große Erleichterung, dann bleibt den Angehörigen mehr Zeit für Abschied und Trauer.


Durch die Vorsorge geben Sie uns die Möglichkeit, Ihre Wünsche bei der Bestattung zu erfüllen.
Die unverbindliche Beratung zur Bestattungs-Vorsorge ist jederzeit, in unserem Institut oder gerne auch bei Ihnen zu Hause möglich.


Durch die Treuhand oder einer Sterbegeldversicherung (Kuratorium), können Sie Ihre Bestattungs-Vorsorge absichern.

Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?


Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

Wie es funktioniert:

 

1. Nachdem Sie mit dem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem vom Bestatter erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck hält Ihr Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand.

 

2. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.

Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten.

 

Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung.

 

3. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.

 

4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter.

Das Kuratorium bietet in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung eine Sterbegeldversicherung mit
folgenden Vorteilen an:

 

  • ohne Gesundheitsprüfung,
  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr,
  • günstige Beiträge durch Gruppenversicherungsvertrag,
  • bei Unfalltod besteht sofortiger Versicherungsschutz,
  • 3-jährige Ausschlussfrist bei Suizid (deshalb wird innerhalb der ersten drei Jahre eine Todesbescheinigung benötigt)
  • bei Tod innerhalb der ersten 18 Monate erfolgt folgende Staffelung:

 

01. – 06. Monat: Rückzahlung der eingezahlten Beiträge

07. – 12. Monat: 25 % der Versicherungssumme

13. – 15. Monat: 50 % der Versicherungssumme

16. – 18. Monat: 75 % der Versicherungssumme

 

  • nach 18. Monaten voller Versicherungsschutz, d.h. Versicherungssumme zzgl. anteiliger Überschussbeteiligung
  • begrenzte Beitragszahlungsdauer von 25 Jahren bzw. bis höchstens zum 85. Lebensjahr, Versicherungssummen variabel von EUR 2.000,- bis EUR 12.500,- Monats-, Jahres- oder Einmalbeitrags-Zahlung* sind möglich.

 

* Bei einem Einmalbeitrag wird innerhalb der ersten 6 Monate der eingezahlte Beitrag rückerstattet, nach 6 Monaten wird die volle Versicherungssumme im Todesfall fällig.

Verbundene Leben


Eheleute oder Lebenspartner können eine so genannte „Verbundene Lebensversicherung“ als Bestattungsvorsorge abschließen. Stirbt die erste versicherte Person, wird ein zuvor festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig, während für den verbliebenen Partner die Versicherung beitragsfrei gestellt wird.